Allgemeine Gesch?ftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
? 1 Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten ausschlie?lich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden ohne ausdr?ckliche schriftliche Zustimmung nicht anerkannt. Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausf?hren.
2. Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch f?r alle k?nftigen Gesch?fte mit dem Besteller.
? 2 Angebote
1. Unsere Angebote verstehen sich in allen Teilen freibleibend.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die genannten Unterlagen d?rfen Dritten nicht ohne unsere ausdr?ckliche schriftliche Zustimmung zug?nglich gemacht werden.
3. Soweit im ?brigen nichts anderes vereinbart ist, gelten f?r das Vertragsverh?ltnis in allen technischen Fragen die einschl?gigen DIN-Normen.
? 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschlie?lich der Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
2. Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise; sie verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlichen H?he am Tag der Rechnungsstellung.
3. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ger?t der Besteller sp?testens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern nicht vorher aufgrund einer Mahnung Verzug eintritt.
Zum Abzug von Skonto ist der Besteller ohne besondere schriftliche Vereinbarung nicht berechtigt.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr?che rechtskr?ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Dar?ber hinaus ist der Besteller zur Geltendmachung eines Zur?ckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh?ltnis wie der Zahlungsanspruch beruht.
? 4 Lieferung und Lieferzeit
1. Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die Kl?rung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten oder rechtm??ig gesetzter Lieferfristen setzt voraus, dass wir von unseren Vorlieferanten rechtzeitig mit den bestellten und f?r die Erf?llung des Auftrages notwendigen Vormaterialien oder Zukaufteilen beliefert werden (Selbstbelieferungsvorbehalt). Sind wir aufgrund nicht rechtzeitiger Belieferung durch unsere Vorlieferanten nicht in der Lage, vereinbarte oder gesetzte Liefertermine einzuhalten, geraten wir nicht in Verzug, wenn das Vormaterial rechtzeitig bestellt wurde und wir auch ansonsten alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um eine rechtzeitige Belieferung mit Vormaterial sicherzustellen.
2. Geraten wir aus Gr?nden, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so sind Anspr?che des Bestellers auf den Ersatz des Verzugsschadens auf einen Betrag in H?he von 0,5% des Lieferwertes f?r jede vollendete Woche des Verzuges, maximal jedoch auf 5% des Lieferwertes beschr?nkt. Diese Beschr?nkung gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrl?ssigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) beruht. Den Nachweis, dass dem Besteller kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, behalten wir uns vor.
3. Sowohl Schadensersatzanspr?che des Bestellers wegen Verz?gerung der Lieferung als auch Schadensersatzanspr?che statt der Leistung, die ?ber die in Abs. 1 und 2 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen F?llen verz?gerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in F?llen des Vorsatzes, der groben Fahrl?ssigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine ?nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.
Vom Vertrag kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zur?cktreten, soweit die Verz?gerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.
4. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erkl?ren, ob er wegen der Verz?gerung der Lieferung vom Vertrag zur?cktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht.
5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschlie?lich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zuf?lligen Unterganges oder einer zuf?lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller ?ber, in dem dieser in Annahmeverzug ger?t.
6. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir zu Teilleistungen berechtigt. Der Besteller ist nicht berechtigt, Teillieferungen zur?ckzuweisen, es sei denn, diese sind f?r ihn aufgrund der Natur des Schuldverh?ltnisses bzw. aufgrund der Beschaffenheit der Sache oder ihres Verwendungszwecks unzumutbar. Des Weiteren sind Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% des bestellten Lieferumfangs jeweils zul?ssig; solche Mehr- oder Minderlieferungen k?nnen vom Besteller nicht beanstandet werden.
? 5 Gefahr?bergang
1. Sofern sich aus den vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Dies gilt auch, wenn die Kaufsache auf Wunsch des Bestellers an eine andere Anschrift versandt wird. Die Gefahr geht dann mit der ?bergabe der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller ?ber.
2. Sofern der Besteller es w?nscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die hierf?r anfallenden Kosten tr?gt der Besteller.
? 6 M?ngelgew?hrleistung
1. Gew?hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und R?geobliegenheiten gem?? ? 377 HGB ordnungsgem?? nachgekommen ist.
? 377 HGB gilt auch dann entsprechend, wenn wir f?r den Besteller eine reine Werkleistung erbringen.
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist uns stets in erster Linie die Gelegenheit zur Nacherf?llung gem?? ? 439 BGB zu geben.
3. Sind wir zur Nacherf?llung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verz?gert sich diese ?ber angemessene Fristen hinaus aus Gr?nden, die wir zu vertreten haben, oder schl?gt die Nacherf?llung aus anderen Gr?nden fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zur?ckzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Anspr?che des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgr?nden – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht f?r Sch?den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht f?r entgangenen Gewinn oder sonstige Verm?genssch?den des Bestellers. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne ausdr?ckliche Garantiezusage, welche zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform bedarf, keine Gew?hr f?r die Eignung unserer Produkte zur Verwendung im Bereich des Automobilbaus oder der Luftfahrt ?bernehmen.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit beruht sowie in F?llen der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht, sofern wir eine Garantie f?r die Beschaffenheit der Sache oder f?r deren Haltbarkeit ?bernommen haben. Die vorstehenden Haftungsfreizeichnung gilt weiter nicht f?r solche Sch?den, die durch die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) verursacht wurden; sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit vorliegen oder von uns Garantien ?bernommen wurden, ist unsere Haftung in diesem Fall der H?he nach auf die vertragstypischen vorhersehbaren Sch?den begrenzt.
5. Wir weisen darauf hin, dass wir keine R?ckrufkostenversicherung abgeschlossen haben. W?nscht der Besteller eine solche Versicherung, so bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. Die Kosten tr?gt der Besteller.
6. M?ngelgew?hrleistungsanspr?che des Bestellers verj?hren in zw?lf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem?? ? 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen f?r Bauwerke), ? 479 Abs. 1 BGB (R?ckgriffsanspruch) und ? 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baum?ngel) l?ngere Fristen vorschreibt.
? 7 Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz, als in ? 4 bzw. ? 6 vorgesehen, ist – ohne R?cksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht f?r Anspr?che, die gem?? der ?? 1 und 4 des Gesetzes ?ber die Haftung f?r fehlerhafte Produkte gegen uns geltend gemacht werden. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht in F?llen des Vorsatzes, der groben Fahrl?ssigkeit, der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit sowie in F?llen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“).
Der Schadensersatzanspruch f?r die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl?ssigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine ?nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr?nkt ist, gilt dies auch f?r die pers?nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf?llungsgehilfen.
? 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollst?ndigen Ausgleichung des Kaufpreises einschlie?lich der Nebenkosten (Fracht, Verpackung usw.) vor. Bei vertrags-widrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zur?ckzutreten und die Kaufsache zur?ckzunehmen. Wir sind nach R?cknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der nach Abzug der angemessenen Verwertungskosten verbleibende Verwertungserl?s ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er hat diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch?den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten hat der Besteller soweit erforderlich auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuf?hren.
3. Bei Pf?ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Besteller verpflichtet, uns unverz?glich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist in diesem Falle weiter verpflichtet, uns bei der gerichtlichen und au?ergerichtlichen Geltendmachung unserer Rechte voll umf?nglich zu unterst?tzen, insbesondere, uns die erforderlichen Unterlagen zur Verf?gung zu stellen.
4. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch?ftsgang weiterzuver?u?ern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H?he des Rechnungsendbetrages (einschlie?lich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterver?u?erung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese Abtretung ist unabh?ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung im Rahmen des ordnungsgem??en Gesch?ftsganges berechtigt. Diese Berechtigung erlischt, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl?sen nicht nachkommt, oder wenn er in Zahlungsverzug ger?t. Sie erlischt weiter, wenn ein Antrag auf Er?ffnung des Insolvenzverfahrens ?ber das Verm?gen des Bestellers gestellt wird oder wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt.
In diesen F?llen sind wir berechtigt, die abgetretene Forderung selbst einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Informationen zu erteilen und die dazugeh?rigen Unterlagen auszuh?ndigen. Der Besteller ist in diesem Falle weiter verpflichtet, den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets f?r uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh?renden Gegenst?nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh?ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenst?nden zur Zeit der Verarbeitung. F?r die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im ?brigen das Gleiche wie f?r die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh?renden Gegenst?nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh?ltnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenst?nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilm??ig Miteigentum ?bertr?gt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f?r uns.
7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% ?bersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
? 9 Erf?llungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, ist der Erf?llungsort der Sitz unseres Unternehmens.
2. Auf s?mtliche Gesch?ftsbeziehungen mit uns findet ausschlie?lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendbarkeit des CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
3. Sofern der Besteller Kaufmann ist, sind f?r alle Rechtsstreitigkeiten die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland international zust?ndig.
Gerichtsstand ist in allen F?llen der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Diese Zust?ndigkeitsregelungen gelten auch f?r Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess.

